Entscheidet man sich dafür, in Klasse 10 den Wahlpflichtkurs Informatik zu belegen und diesen in der Oberstufe fortzuführen, so kann Informatik als 3. Prüfungsfach (schriftlich), 4. Prüfungsfach (mündlich) oder für die 5. Prüfungskomponente (Präsentationsprüfung, besondere Lernleistung) gewählt werden. Falls der Wahlpflichtkurs übersprungen wird, kann man bei Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen trotzdem in den Grundkurs einsteigen, Informatik dann allerdings nur als 5. Prüfungskomponente wählen (ein Fach kann nur zum ersten bis vierten Prüfungsfach gewählt werden, wenn die Schülerin oder der Schüler in diesem Fach in beiden Halbjahren der Einführungsphase oder bei unmittelbarem Eintritt in die Qualifikationsphase mindestens in der Jahrgangsstufe 10 unterrichtet wurde).